Berufliche Schulen 4.0 – Weiterentwicklung von Innovationskraft und Integrationsleistung der beruflichen Schulen in Deutschland in der kommenden Dekade“

Am 7. Dezember hat die Kultusministerkonferenz (KMK) Erklärungen zu den Themen Berufsschule und Berufsorientierung beschlossen. Im Folgenden hat SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland die wichtigsten Punkte dargelegt und bewertet.

Erklärung „Berufliche Schulen 4.0 – Weiterentwicklung von Innovationskraft und Integrationsleistung der beruflichen Schulen in Deutschland in der kommenden Dekade“
Das Papier erläutert die Rolle der beruflichen Bildung für die Fachkräftesicherung der Unternehmen, beschreibt die Herausforderungen im Kontext der Digitalisierung der Arbeitswelt und die Integrationsleistungen der beruflichen Bildung. Erfreulich ist, dass die Erklärung von KMK, BDA und DGB „Gemeinsam für starke Berufsschulen in der digitalen Welt“ als Beispiel einer engen Kooperation zwischen KMK und Sozialpartnern prominent genannt wird. Als strategische Handlungsfelder benennt die KMK die Themen Innovationskraft, Integrationsleistung und Qualität der beruflichen Schulen:

1. Innovationskraft
Die KMK fordert eine länderübergreifende Arbeitsstruktur der Landesinstitute im Bereich der Beruflichen Bildung und einen Ausbau der Möglichkeiten, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Drittens sollten die Berufsschulen in die Entwicklung des BIBB-Projekts „Berufsbildung 4.0“ einbezogen werden. Dies sei mit einer kontinuierlichen Vertretung der KMK im BIBB-Hauptausschuss zu gewährleisten. Die ersten beiden Punkte sind zu begrüßen. Zum dritten Punkt ist festzuhalten, dass die Länder über acht Sitze im BIBB-Hauptausschuss verfügen, die allerdings i.d.R. aus den Landeswirtschafts- bzw. -arbeitsministerien besetzt werden. Hier ist daher keine grundsätzlich andere Architektur des BIBB-Hauptausschusses notwendig, sondern eine entsprechende Übereinkunft der Länderressorts untereinander.

Obwohl die Eckpunkte des vom BMBF angekündigten Digitalpakts Schule bereits Anfang Juni 2017 zwischen Bund und Ländern geklärt wurden, ist dieser nicht erwähnt. In einem Digitalpakt müssen, so die Forderung der Arbeitgeber, die Berufsschulen genauso wie die allgemeinbildenden Schulen berücksichtigt werden.

2. Integrationsleistung
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsmigration nach Deutschland sieht die KMK die Notwendigkeit einer sprach- und kultursensiblen Pädagogik in den Berufsschulen und wird hierzu eine Empfehlung entwickeln. Angesichts der zunehmend heterogenen Schülerschaft auch in den Berufsschulen betont die KMK die individuelle Förderung und kündigt auch hierzu eine Empfehlung an. Mit Blick auf den demografischen Wandel und die damit einhergehende Entwicklung der Ausbildungszahlen wird die KMK ihre Erklärung zur Beibehaltung des Fachklassenprinzips überprüfen und ggf. anpassen. Die BDA spricht sich hier für eine wohnortnahe Beschulung von bzw. Mobilitätsunterstützung für Auszubildende aus.

3. Qualität der beruflichen Schulen
Angekündigt wird, länderübergreifende Konzepte zur Qualifizierung von Lehrkräften der beruflichen Schulen zu entwickeln. Angesichts des Lehrermangels muss dies hohe Priorität haben. Die Länder vereinbaren, sich stärker über Qualitätsmanagement- und -entwicklungssysteme in der beruflichen Bildung auszutauschen. Diese Intensivierung der Kooperation ist sehr zu begrüßen.

Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen
In der Empfehlung betont die KMK eine Reihe richtiger Punkte, wie z.B. die Berufsorientierung an allen Schulen zu verankern und weiterzuentwickeln, bei Schulen mit gymnasialer Oberstufe die Berufsorientierung auch in der Sekundarstufe II fortzusetzen, die duale Ausbildung als attraktiven beruflichen Weg stärker ins Bewusstsein zu rufen, Eltern in die Berufsorientierung einzubinden, die notwendige Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zu intensivieren, Berufsorientierung auch in der Lehreraus- und -weiterbildung zu verankern sowie Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen auszubauen. Mit Blick auf die dafür notwendigen Begleitstrukturen wird SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland explizit genannt.

Inhaltlich ist die Empfehlung sehr zu begrüßen. Sie kann als argumentative Basis für die weitere Arbeit in den Ländern und bei Programmen wie dem Berufswahl-SIEGEL genutzt werden. Um zu einer verbindlichen Verankerung der Berufsorientierung in den Schulcurricula zu gelangen, wären konkrete Zeithorizonte für die Implementierung im Sinne einer Selbstverpflichtung der Länder wertvoll gewesen; nicht nur dies, auch eine Berichtspflicht oder ein Berichtshorizont fehlen leider.

Neben der Empfehlung hat die KMK auch eine umfangreiche Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen erstellt, die die vorherige aus dem Jahr 1997 ersetzt und detaillierte Informationen zum Stand in den Bundesländern liefert.

Erweiterung der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ um ein Kapitel zur Weiterbildung
Die KMK hat ihr Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ (s. unser Rundschreiben V/120/16 vom 8. Dezember 2016) um einen Abschnitt zum Thema Weiterbildung erweitert. Der neue Abschnitt beschreibt das digital gestützte Lehren und Lernen in der Weiterbildung sowie die notwendigen Rahmenbedingungen wie IT-Infrastruktur und -Sicherheit. Die KMK formuliert, dass es gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern bedarf, um die Erwachsenenbildung auf die Anforderungen der digitalen Welt auszurichten.

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