Der Sprecher der Unionskultusminister in der Kultusministerkonferenz, Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, hat den Beschluss der Kultusministerkonferenz begrüßt, einen Bildungsstaatsvertrag zu prüfen.
„Ein Bildungsstaatsvertrag zwischen den Ländern fördert die Qualität von Schule und Unterricht und erleichtert die Mobilität von Familien mit Kindern innerhalb Deutschlands“, so Minister Spaenle. „Deshalb bin ich froh, dass die Kultusministerkonferenz nun beschlossen hat, die Option eines Staatsvertrags zu prüfen.“
Ein Bildungsstaatsvertrag werde den bisher vorwiegend mit Blick auf eine vergleichbarere Abiturprüfung begangenen Weg zu mehr Vergleichbarkeit, nämlich durch gemeinsame Bildungsstandards, deren Implementierung sowie Aufgabenpools für die Prüfung, deutlich voranbringen. Er biete die Möglichkeit, Bildung insgesamt in allen deutschen Ländern vergleichbarer machen. „Ich sehe darin einen deutlichen Schritt mehr in Richtung aktiver Wahrnehmung der Gesamtverantwortung in der schulischen Bildung durch die Länder“, betonte Minister Spaenle.
Konkret betonte Minister Spaenle: „Ein Bildungsstaatsvertrag darf sich nicht nur auf die Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife beschränken. Er muss wesentliche Aspekte des Bildungswesens mit in den Blick nehmen – z. B. die Lehrerbildung, die Unterrichtsqualität, die Frage wichtiger Kompetenzen und Inhalte. Es geht um eine qualitätsvolle ganzheitliche Bildung für unsere jungen Menschen, mit der sie ihr Leben in einer modernen Leistungsgesellschaft gestalten und an einer demokratischen Republik partizipieren können.“
Ein Staatsvertrag ist eine Übereinkunft der Länder, die von Regierungsmitgliedern paraphiert und von den Landesparlamenten durch ihre Zustimmung in Landesrecht umgesetzt wird und damit Bindungskraft wie ein Gesetz erlangt.
16.03.2018 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst