INFO zu Junior- Schülerfirmengründungen.
Die neue Steuernovelle hat einige Frage bei den neuen Junior- Firmengründungen aufgeworfen. Dafür gibt es jetzt Hilfe mit Rat und Tat vom IW Junior Köln.
Infos zu unserem Online-Sprechstunden-Angebot:
„Wirtschaftliche Zusammenhänge lernt man am besten in der Praxis! Mit der Gründung einer eigenen JUNIOR Schülerfirma eignen sich Schülerinnen und Schüler neben ökonomischen Fachkenntnissen besonders auch persönliche Fähigkeiten wie selbständiges Arbeiten, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit an. Die Jugendlichen können in verschiedene Berufsrollen schlüpfen und sich unter anderem in den Bereichen Produktentwicklung, Buchführung und Marketing einbringen. Unsere beliebten Landeswettbewerbe und der Bundeswettbewerb sowie die Aussicht auf die Teilnahme am Europa-Wettbewerb runden das Programm ab.
Mit der Steuernovelle zum 01.01.2023 gehen dieses Jahr auch einige Änderungen bei unseren Schülerfirmen einher:
- Alle Schülerfirmen, deutschlandweit, sind nun Umsatzsteuererklärungspflichtig.
- Die Schülerfirmen gründen einen nicht-eingetragenen Verein und sind damit losgelöst vom Förderverein der Schule.
- Mit unserer Mustersatzung beantragen die Schülerinnen und Schüler dann beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer.
Natürlich begleitet das IW JUNIOR die Jugendlichen und Sie als Schulpatinnen und Schulpaten in dem gesamten Schuljahr! In Wöchentliche Online-Sprechstunden stellt das IW JUNIOR die neuen Strukturen der JUNIOR Schülerfirmen und steuerrechtlichen Änderungen vor.
In der Online-Sprechstunde am 17.11.2022 von 17:00 – 18:00 Uhr wird das IW JUNIOR in Unterstützung eines Steuerberaters nochmal alle spezifischen Fragen zu den steuerrechtlichen Anpassungen und Umsetzungsmöglichkeiten beantworten. Die Anmeldung zu den Sprechstunden finden Sie hier. “